Sonntag, 21 Oktober 2018 13:52

Das Urteil

Den Rechtsstreit mit der Gemeinde hatten wir im vergangenen Jahr in allen Punkten gewonnen. Einige Medien behaupten, das Urteil vom Dezember 2017 wäre nur auf Grund von Formfehlern der Gegenseite für uns so ausgefallen. Wer das erstinstanzliche Urteil bei uns einsehen möchte, darf gerne bei uns vorbeikommen. Auch die Genehmigungen für den Betrieb eines Ferienlagers liegen hier zur Einsicht bereit. Diese sind von der Präfektur in Nimes jährlich neu ausgestellt worden. Die Fakten kann man nicht wegwischen.

Nach der Flutkatastrophe im August war für unsere Anwältin klar, dass wir die Revisionsverhandlung verlieren würden. Einige Menschen haben es geschafft, durch Falschaussagen und Lügen die Medien auf Gegenkurs zu bringen. Das war vor einem Jahr noch ganz anders. Anfangs wurde noch objektiv berichtet. Nur die Fakten zählten.

Jetzt hat uns das „Gericht der großen Instanz“ in Nimes verurteilt, den in über fünfundsechzigtausend Arbeitsstunden modifizierten Zeltplatz in ein Naturgrundstück zu verwandeln. Alle Container, das Sanitärgebäude mit Sickergrube, die Betonbodenplatten und alle anderen Installationen sind zu entfernen.

Grotesk dabei ist, dass wir auch das Sanitärgebäude mit der darunterliegenden Sickergrube abreißen müssen. Dieses Gebäude wurde 1981 vom Vorbesitzer errichtet - mit der Sickergrube und den unterirdischen Kammern mit dem Verrieselungssystem. Die Baugenehmigung liegt in der Bürgermeisterei von St. Julien de Peyrolas. Im Kaufvertrag von 2006 ist das Gebäude mit aufgeführt. Ebenso sollen die riesigen Fettabscheider aus Beton ausgegraben werden. Der damalige Einbau dieses Systems erfolgte auf Anordnung der Behörde. Die Elektrifizierung des Geländes wurde durch Elektromeister aus Leverkusen vorgenommen. Auf Anordnung der Behörde musste die komplette Elektrik für über 15.000 Euro geändert werden. Haben wir gemacht. Vorher haben wir mit Hilfe der Gemeinde eine 45.000 Euro teure Starkstromleitung zu unserem Platz legen lassen. Um die Wasserversorgung zu verbessern, hat uns die Gemeinde eine größere Wasserleitung zu unserem Gelände verlegt. Weil auf dem Sanitärgebäude bei der Dachkonstruktion Holzbalken verbaut waren, musste auf Anordnung ein Termitengutachten eingeholt werden. Haben wir gemacht. Wir haben immer alles gemacht, was die Gemeinde von uns wollte. Wasserproben mussten labortechnisch untersucht werden, die Sickergrube wurde regelmäßig von Firmen gereinigt, die Behörde prüfte das Abwassersystem alle drei Jahre und die Bezirksregierung aus Nimes kam zu unangemeldeten Begehungen ins Zeltlager. Alles war immer in allerbester Ordnung. Die Bürgermeisterin der Gemeinde besuchte uns regelmäßig während des Zeltlagerbetriebs und war sehr zufrieden. 

Dann kam das Jahr 2014 und ein neuer Bürgermeister wurde gewählt. Nach der Neuwahl soll uns die “Gemeindepolizei“ einen Brief zugestellt haben, in dem uns mitgeteilt werden sollte, dass alle „Bauten“ auf dem Gelände illegal seien. Bis 2017 hatten wir von diesem Brief keine Kenntnis. Zwischen 2014 und 2017 sind wir von der Gemeinde auch niemals daraufhin angesprochen worden. Wir zahlten weiterhin brav unsere Steuern und pflegten ein freundliches Verhältnis zu unseren Nachbarn. Eine Delegation unseres Zeltlagers hatte nach der für uns völlig unerwarteten Klage der Gemeine ein Treffen mit ausgesuchten Mitgliedern des Gemeinderates im Rathaus von Saint Julien de Peyrolas. Dort wurde behauptet, dieser Brief sei uns persönlich überbracht worden. Auf genaue Nachfrage hin, sei eine Dame aus der Gemeinde auf den Zeltplatz gekommen und soll irgendwem den Brief in die Hand gedrückt haben. Die Dame wurde gefragt, ob vielleicht Prenzlow oder Esser den Brief in Empfang genommen haben könnten. Dieses wurde ausdrücklich verneint!  

Das Urteil ist eine absolute Frechheit. Wir sind wütend und stinksauer. Hat sich der Richter dem Druck der Öffentlichkeit gebeugt? Dreihundert Meter vom Rathaus entfernt haben wir zwölf Jahre illegal einen “Campingplatz“ betrieben. Der städtische Bebauungsplan interessierte uns nicht und wir haben “Bauwerke“ ohne Genehmigung errichtet. Und weil die Deutschen so fleißig mit den Bautätigkeiten waren, berichtete auch immer wieder die regionale Zeitung über das Geschehen auf dem Gelände.

Das ist eine Posse. Der „gute“ Mensch, der uns diesen Platz verkauft hat, war seinerzeit schon Mitglied des Gemeinderates und ist seit 2014 stellvertretender Bürgermeister. J. R. betrieb dort einen Campingplatz. Schon vor dem Kauf suchten wir das Gespräch mit der damaligen Bürgermeisterin und besprachen in allen Punkten unser Vorhaben, dort unsere Jugendfreiteiten weiterzuführen. Vorher waren wir seit 1984 auf einem Campingplatz auf der anderen Flussseite, der wie die weiteren Campingplätze in der Nachbarschaft auch im Überschwemmungsgebiet liegt. Da klar war, dass wir als Jugendförderung St. Antonius Leverkusen e.V. keinen Campingplatz betreiben, sondern Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche aus Leverkusen und Umgebung ausrichten, wurde der Campingplatz ordnungsgemäß bei der Bezirksregierung abgemeldet. Das war auch so richtig und vernünftig.

Klar, dass wir nach der Katastrophe diesen Platz nie mehr nutzen möchten. Wie es zu der Katastrophe kommen konnte, ist jetzt Sache der Ermittlungsbehörden. Bei Aufräumarbeiten wurde in der letzten Woche im nun freigespülten Bachbett ein Wohnwagen entdeckt, aus dem schon dicke Bäume wuchsen. Gab es dort vor dem Erwerb des Geländes schon mal ein Unglück? Es sind noch viele offene Fragen zu klären. Die Welt ist schlecht. Verbrecher gibt es überall. Auch in Rathäusern!

Das Aufräumkommando ist gestern am späten Abend wieder in Leverkusen angekommen. Einen neuen Zeltplatz haben wir noch nicht gefunden. Von einer Gemeinde wurde uns ein Gelände im Überschwemmungsgebiet angeboten. Das haben wir abgelehnt. Weitere Gespräche laufen.

 

 

Letzte Änderung am Mittwoch, 24 Oktober 2018 19:40
   

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